Die Aufgaben im Sicherheitsdienst sind sehr viefältig und
die Anforderungen dementsprechend sehr hoch. Wer gewerbsmäßig
fremdes Leben oder Eigentum bewacht, muss schon vom Gesetzgeber
her folgende Eigenschaften erfüllen. Diese werden automatisch
in regelmäßigen Abständen überprüft.
Vollendetes achtzehntes Lebensjahr
Keine relevanten Einträge im erweitertem Auszug aus dem
Bundeszentralregister (Polizeiliches Führungszeugnis)
Überprüfung auf Einträge beim Bundeskriminalamt,
Landeskriminalamt und dem Verfassungsschutz
Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
Dazu mindestens die 40 stündige Unterrichtung nach § 34a
GewO für das Bewachungsgewerbe.
Sind alle Anforderungen erfüllt, wird der
Sicherheitsmitarbeiter in das so genannte Bewachungsregister
eingetragen und erst
dann darf er für das Unternehmen tätig werden.
In unserem Unternehmen bedarf es hierzu jedoch
mindestens die IHK Sachkundeprüfung nach § 34a
GewO für das Bewachungsgewerbe. Denn das ist die erforderliche
Qualifikation, um in allen Bereichen des Bewachungsgewerbes
arbeiten zu dürfen und garantiert, dass die Mitarbeiter allen
Anforderungen gewachsen sind und jederzeit rechtssicher handeln
können.
Wir garantieren für bestmöglich qualifiziertes Personal und
Sie profitieren mit Sicherheit von deren Fach und Sachkenntnis.