mit Sicherheit für Sie da

Der Sicherheitsdienst


  • Die Aufgaben im Sicherheitsdienst sind sehr viefältig und die Anforderungen dementsprechend sehr hoch. Wer gewerbsmäßig fremdes Leben oder Eigentum bewacht, muss schon vom Gesetzgeber her folgende Eigenschaften erfüllen. Diese werden automatisch in regelmäßigen Abständen überprüft.
  1. Vollendetes achtzehntes Lebensjahr
  2. Keine relevanten Einträge im erweitertem Auszug aus dem Bundeszentralregister  (Polizeiliches Führungszeugnis)
  3. Überprüfung auf Einträge beim Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt und dem Verfassungsschutz
  4. Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
  • Dazu mindestens die 40 stündige Unterrichtung nach § 34a GewO für das Bewachungsgewerbe.
  • Sind alle Anforderungen erfüllt, wird der Sicherheitsmitarbeiter in das so genannte Bewachungsregister eingetragen und erst dann darf er für das Unternehmen tätig werden.
  • In unserem Unternehmen bedarf es hierzu jedoch mindestens die IHK Sachkundeprüfung nach § 34a GewO für das Bewachungsgewerbe. Denn das ist die erforderliche Qualifikation, um in allen Bereichen des Bewachungsgewerbes arbeiten zu dürfen und garantiert, dass die Mitarbeiter allen Anforderungen gewachsen sind und jederzeit rechtssicher handeln können.
  • Wir garantieren für bestmöglich qualifiziertes Personal und Sie profitieren mit Sicherheit von deren Fach und Sachkenntnis.